Wir benutzen Cookies
Diese Internetseite verwendet Cookies und Google Analytics für die Analyse und Statistik. Wir nutzen Cookies zu unterschiedlichen Zwecken, unter anderem zur Analyse und für personalisierte Marketing-Mitteilungen.
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über die Lieferung von Waren, den Kauf von Online-Produkten oder der Dienstleistungen im Bereich Grafik-Design, Beratung, Marketing zwischen der OKAPI Werbeagentur und Unternehmern (siehe § 14 BGB) oder Verbrauchern (siehe § 13 BGB) – (nachfolgend: „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von dem Anbieter nur nach schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
(1) Die Angebote des Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestellbuttons erklärt der Nutzer verbindlich gegenüber dem Anbieter, den Inhalt des Warenkorbs erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch Erklärung des Anbieters nach Absenden der Bestellung zustande. Die Erklärung geht dem Nutzer unmittelbar nach Anklicken des Bestellbuttons zu. Mit ihr ist der Vertrag zustande gekommen.
(2) Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich durch Änderung der Angaben per E-Mail, Post oder Telefon mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, Kunden, die unrichtige oder fehlerhafte Adressdaten übermitteln, mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung vom Abschluss eines Vertrages auszuschließen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann der Anbieter, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Anbieter sendet dem Kunden unmittelbar nach Bestellung im Online-Shop eine E-Mail mit den Kundeninformationen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich unter info@okapi-werbeagentur.de zu informieren, wenn diese E-Mail ihn nicht innerhalb von sechs Stunden nach Bestellung erreicht hat.
(6) Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander zurückkommt, oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.
(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Soweit der Anbieter unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Gewährleistungsansprüche ergeben sich hieraus nicht.
(8) Sind bestellte Titel noch nicht erschienen, vorübergehend nicht lieferbar oder vergriffen, so wird dies auf der Rechnung vermerkt.
(9) Ab- und Umbestellungen lassen sich nur berücksichtigen, wenn sie vor der Bearbeitung des ursprünglichen Auftrages eingehen.
(1) Widerrufbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
OKAPI Werbeagentur
z. Hd. Axel Roller
Ziegenmarkt 6
19055 Schwerin
E-Mail: info@okapi-werbeagentur.de
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,– nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.
(3) Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
(1) Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt grundsätzlich über die OKAPI Werbeagentur. In Einzelfällen kann die Lieferung und Abrechnung von Produkten auch über andere Anbieter erfolgen.
(2) Die OKAPI Werbeagentur entscheidet über die Art und Weise der Auslieferung.
(3) Für Waren, die aufgrund von nicht aktueller oder fehlerhafter Adressenangaben nicht oder nur verzögert zugestellt werden kann, trägt der Kunde die Mehrkosten. Nach zweimaliger vergeblicher Zustellung ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Liefert der Anbieter eine Fehlsendung oder entspricht die gelieferte Ware in anderer Art und Weise nicht der bestellten, trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Anbieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
(2) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Anbieter dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Anbieters verfügbar sein.
(3) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Anbieter alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Anbieter von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
(4) Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Anbieter dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10 %, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80 %, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100 %.
(5) Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(7) Alle Versandkosten gehen ab Anbieter zu Lasten des Kunden.
(8) Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
(9) Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglichen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Anbieters erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der OKAPI Werbeagenturr.
(2) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Kunde die Kosten zu erstzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Anbieters, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. OKAPI Werbeagentur haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet OKAPI Werbeagentur nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von OKAPI Werbeagentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern OKAPI Werbeagentur grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
(4) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an OKAPI Werbeagentur auf Kosten von OKAPI Werbeagentur zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 439 Abs. 4, 346 bis 348 BGB zu erfolgen. OKAPI Werbeagentur behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
(5) Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung.
(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Anbieter bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Anbieter.
(2) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(3) Der Anbieter ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Anbieter zusätzlich zu der für die Dienstleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Anbieters, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
(4) Der Anbieter darf die von ihm entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde ausgeschlossen werden.
(5) Die Arbeiten des Anbieters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung dessen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Anbieter vom Kunden ein zusätzliches Honorar in der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
(6) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Anbieters.
(7) Über den Umfang der Nutzung steht dem Anbieter ein Auskunftsanspruch zu.
(8) Nutzungsfaktoren
¹ Nutzungsart einfach: Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.
² Nutzungsart ausschließlich: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
³ Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich z. B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder ähnlichen Kriterien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z. B. nur für Plakat) oder für mehrere Medien genutzt wird.
Ermittlung der Nutzungsvergütung
Die Nutzungsvergütung errechnet sich anhand der Addition der Nutzungsfaktoren (A-D) individuell. Auch Zwischenstufen sind möglich. Der Gesamtnutzungsfaktor liegt zwischen 0,5 für die minimale und 6,0 für die maximale Nutzung.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die hierbei entstehenden Kosten zu erstatten.
(1) Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
(2) Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
(4) Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
(1) Der Kunde legt dem Anbieter vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
(2) Führt der Anbieter die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
(3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde dem Anbieter drei einwandfreie Muster unentgeltlich.
(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
(2) Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
(4) Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Anbieters insoweit entfällt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
(6) In keinem Fall haftet der Anbieter für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Kunden auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die von dem Anbieter erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen und nicht offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Anbieters in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht für den Anbieter Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Anbieter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Anbieters, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
(3) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Anbieter übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde den Anbieter im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
(1) Alle im Online-Shop dargestellten Inhalte und angebotenen Produkte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz, der vom Kunden in jedem Fall zu beachten ist. Der Kunde darf die Inhalte und Produkte nur im nachfolgend gestatteten Umfang nutzen.
(2) Dem Kunden wird nur das Recht zur Nutzung der Inhalte und Produkte zum eigenen Gebrauch eingeräumt. Im Falle einer Schulbestellung (eine solche Schulbestellung liegt vor, wenn der Kunde das Produkt im Namen einer Schule bestellt) gilt dieses Nutzungsrecht darüber hinaus auch für die Schule. Jede darüber hinausgehende Nutzung (z. B. weitergehende Vervielfältigung, Weitergabe, Bereitstellung des Programmzugriffs für Dritte) ist unzulässig.
(3) Produkte, die aufgrund ihres Bestimmungszweckes zur Vervielfältigung und Weitergabe zu Unterrichtszwecken gedacht sind (nämlich Produkte oder Teile von Produkten, die mit den Begriffen “Kopiervorlagen” oder “Arbeitsblätter” gekennzeichnet sind, dürfen abweichend von Nr. 5.2 zu Unterrichtszwecken vervielfältigt und weitergeben werden.
(4) Im Rahmen einer schulischen Nutzung darf der Kunde die Inhalte des Anbieters nach § 52a UrhG ganz oder teilweise nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Verlages in ein Netzwerk, wie z. B. Intranets in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen, einstellen.
(5) Alle weiteren Nutzungsrechte für veröffentlichte Inhalte in allen Medienformaten (online und offline) verbleiben allein beim Anbieter. Eine über die in Nr. 5 gestattete hinausgehende Vervielfältigung oder Verwendung von Bildern, Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist daher ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet.
(1) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin, Mecklenburg Vorpommern.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.